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Kundeninformation November 2018

Aktuelles rund um Ihre persönliche Absicherung & Vorsorge

Kundenmagazin | November 2018


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Kfz Versicherer locken mit Rabatten

Auto mit Sparschwein

In der Werbung haben Sie es sicherlich schon mitbekommen: es ist nicht mehr lange bis zum 30. November, dem Stichtag für den Wechsel in eine neue, günstigere Kfz-Versicherung. Vielleicht können auch Sie von den Vorteilen eines günstigeren Tarifs profitieren. Bei der Wahl einer neuen Versicherung gibt es allerdings verschiedene Punkte, auf die Sie achten sollten.

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Ein wichtiger Aspekt ist sicherlich die Wahl der richtigen Deckungssumme, die im Zuge der Kfz-Haftpflichtversicherung bei mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden liegen muss. Etwas mehr als eine Million Euro müssen mindestens für Sachschäden als Deckungssumme gewählt werden, wobei Vermögensschäden mit mindestens 50.000 Euro relativ moderat abgesichert sind. Experten empfehlen, die Deckungen deutlich höher zu wählen, am besten sogar die höchstmöglichen Deckungssummen abzuschließen.

Neben den Deckungssummen gilt ebenfalls zu beachten, ob und in welchem Umfang Glasbruchschäden versichert sind. Normalerweise werden solche Schäden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt, jedoch gibt es durchaus Unterschiede, in welchem Umfang und welche Art von Glasbruchschäden versichert sind. Lohnenswert ist unter Umständen auch der sogenannte Schadenrückkauf, der im Wesentlichen beinhaltet, dass der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall nicht in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft wird. Stattdessen erhält er die Möglichkeit, einen Teil oder den gesamten Schaden selbst zu begleichen, sodass keine Rückstufung erfolgt.


Berufsunfähig: Wenn nichts mehr geht

Frau bekommt Schreck

Die Beschäftigung boomt. Noch nie gab es in Deutschland so viele Berufstätige wie heute – 44,8 Millionen. Gerade qualifizierte Arbeitnehmer haben gute Karten. Ihr Einkommen steigt, und wenn sie den Job wechseln wollen, haben sie häufig die Wahl unter mehreren attraktiven Angeboten.

Und wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt? Die gesetzliche Rentenversicherung zeigt sich in diesen Fällen knauserig. Sie zahlt, wenn überhaupt, nur eine magere Erwerbsminderungsrente. Die beträgt für Neurentner gerade mal 700 Euro im Monat. Rund die Hälfte aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente lehnt die staatliche Rentenkasse sogar ab.

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Für alle, die von ihrer Arbeitskraft leben (müssen), ist zusätzliche Vorsorge angesagt. Den besten Schutz verspricht eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die Rente wird fällig, wenn der Versicherte weniger als 50 Prozent in seinem Beruf arbeiten kann, weil die Gesundheit nicht mehr mitspielt. Allerdings ist so ein Vertrag nicht ganz billig. Wer körperlich arbeitet oder größeren Risiken ausgesetzt ist, muss oft tief in die Tasche greifen. Einfach weniger Rente zu vereinbaren, ist keine gute Idee. Je niedriger, umso größer die Gefahr, dass sie auf Leistungen der Grundrente angerechnet wird.

Intelligenter ist, einen Vertag so früh wie möglich abzuschließen. Denn mit dem Alter bei Beginn steigt auch der Beitrag. Deshalb bieten manche Versicherer sogar schon Schutz für Schulkinder, der dann beim Start in den Beruf angepasst wird. Kostengünstige Alternativen zur BU bieten Tarife, die bei Eintritt einer schweren Krankheit zahlen. Allerdings wird hier nicht der jeweilige Beruf versichert. Multirenten leisten bei Krankheit, aber auch für Unfallinvalidität oder Verlust von Fähigkeiten wie sehen, gehen oder sitzen („Grundfähigkeiten“). Grundfähigkeiten können auch eigenständig abgesichert werden.


Jeder vierte Deutsche wird berufsunfähig!

Wer berufsunfähig wird, kann sich nicht auf staatliche Leistungen verlassen. Seit 2001 unterstützt der Staat Betroffene nur noch begrenzt. Eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten nur die, die vor dem Jahr 1961 geboren sind. Doch es gibt Lösungen: Informieren Sie sich am Besten gleich auf meiner neuen Aktionsseite.

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Meine Lebensversicherung wird fällig

Paar am Strand

Hätten Sie das gedacht? Rund 40 Milliarden Euro haben Versicherte allein im letzten Jahr aus ablaufenden Lebensversicherungen erhalten. Was tun mit dem Geld? 

Das Vertragsende fällt üblicherweise mit dem Erreichen eines bestimmten Alters zusammen, das bei Abschluss zusammen mit der Laufzeit festgelegt wurde. Häufig war das der geplante Ruhestand mit 60 oder 65 Jahren. Für die Entscheidung zugunsten einer Lebensversicherung gab es beim Abschluss meistens mehr als einen guten Grund: Da ging es um die Versorgung der Hinterbliebenen, falls dem Hauptverdiener (oder der Verdienerin) etwas zustößt, die Absicherung einer Hypothek, eine Ergänzung der Altersversorgung und nicht zuletzt um eine rentable Anlage mit Steuervorteilen.

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Lebensversicherungen, die heute ablaufen, wurden meist vor 2005 abgeschlossen. Sie bieten den besonderen Vorteil, dass die Gewinnbeteiligung unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei bleibt. Dafür muss die vereinbarte Vertragslaufzeit mindestens zwölf und die Beitragszahlungsdauer mindestens fünf Jahre betragen. Zudem muss eine Todesfallsumme von mindestens 60 Prozent der Beiträge vereinbart gewesen sein.

Bei Ablauf steht häufig ein ansehnlicher Betrag zur Auszahlung bereit. Wird er nicht zur Ablösung von Verbindlichkeiten gebraucht, kann er zum Beispiel als Einmalbeitrag für eine zusätzliche Rentenversicherung verwendet werden. Damit erfüllt die Leistung auch weiterhin den ursprünglichen Zweck, die Altersvorsorge aufzustocken. Bei Bedarf sind Rentenanwartschaften für Hinterbliebene möglich. Steht der Ruhestand erst in ein paar Jahren an oder wird die Rente noch nicht gebraucht, kann der Rentenbezug auch aufgeschoben werden. Eine interessante Alternative: Das fällige Kapital für eine private Pflegerente einsetzen. Wer sich noch nicht entscheiden will, kann die Ablaufleistung oft beim Versicherer „parken“. Selbstverständlich kommen auch Investmentfonds und Auszahlungspläne für eine Anlage in Betracht. Und manchmal ist es eine gute Idee, mit dem Kapital Kindern oder Enkeln finanziell unter die Arme zu greifen.


Vermögen trotz niedriger Zinsen richtig anlegen

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