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Kundenmagazin 2019/04

Aktuelles rund um Ihre persönliche Absicherung & Vorsorge

Kundenmagazin | April 2019


Ich möchte, dass Sie immer gut informiert sind!


Frühling? Rauf aufs Fahrrad!

Fahrrad

Im Frühling hat das Fahrrad wieder Saison. Auch wer sein Zweirad über den Winter im Keller oder in der Garage geparkt hat, bekommt jetzt Lust aufs Radeln. Nicht nur die tägliche Fahrt zur Arbeit und zurück oder ein Wochenendausflug sind angesagt: Immer mehr Menschen entscheiden sich sogar für einen Urlaub mit dem Rad. Dabei ist Deutschland als Reiseziel der Favorit, wie eine aktuelle Untersuchung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC zeigt. Über zwei Drittel der 2019 geplanten Radurlaube sollen innerhalb der deutschen Grenzen stattfinden.

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Als beliebtester Radfernweg gilt hierzulande erstmals der Weser-Radweg, gefolgt vom Elberadweg und dem Ruhrtal Radweg auf den Plätzen zwei und drei. Da kommen so einige Kilometer zusammen. Kein Wunder also, dass sich der Trend zum Elektrofahrrad fortsetzt. Laut ADFC werden mittlerweile rund ein Viertel der Radurlaube mit E-Bikes unternommen. 2017 waren es erst 18 Prozent.

Mit Einzug der Elektromobilität im Fahrradsegment setzt sich der Trend zu hochpreisigen Fahrrädern fort. Ein Einstiegspreis von 2.000 Euro ist an der Tagesordnung, sagen Fachleute. Nach oben gibt es wie immer keine Grenzen. Aber auch wer sich allein auf seine Muskelkraft verlassen will, investiert nicht selten einen vierstelligen Betrag in ein neues Fahrrad. Hier gilt häufig die Regel: Je leichter, um so teurer. Federleichte Carbonbikes können in exklusiven Fachgeschäften schon mal bis zu 10.000 Euro kosten.

Wer so viel Geld für sein Zweirad ausgibt, darf nicht am Versicherungsschutz sparen. Denn in vielen Hausratversicherungen sind Fahrräder nur bei Einbruchdiebstahl in der Wohnung, im abgeschlossenen Keller oder der Garage mitversichert – und das auch nur bis zu einem oder maximal zwei Prozent der Versicherungssumme. Zusätzlicher Schutz ist bei guten Verträgen gegen Aufpreis möglich. Es gibt sogar spezielle Fahrradversicherungen, die ähnlich wie eine Vollkaskoversicherung fürs Auto funktionieren. Ob sich das rechnet? Ich prüfe das gerne für Sie.


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Gerne kümmere ich mich um all Ihre Versicherungsfragen in einem persönlichen Gespräch.


Pflegevorsorge

Pflegeversicherung

Gesetzliche Leistungen bieten nur Teilkasko

Jeder dritte Mensch in Deutschland ist von einem Pflegefall im persönlichen Umfeld betroffen. Die eigenen Eltern, Geschwister oder Verwandte, manchmal auch die eigenen Kinder. 2017 waren in Deutschland 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Tendenz steigend. 80 Prozent davon sind 60 Jahre und älter. Zwei Drittel davon sind Frauen. Fast 9 Prozent sind jünger als 30 Jahre und zeigen, dass das Pflegerisiko auch jüngere Menschen berührt.

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Zusätzlich werden die Menschen, dank des medizinischen Fortschritts und einer bewussteren Lebensweise, immer älter. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit im Laufe seines Lebens ein Pflegefall zu werden und auf diese Leistungen immer länger angewiesen zu sein. Ungeachtet dieser Entwicklungen wird die eigene Pflegevorsorge oft vernachlässigt.

Pflegelücke entsteht

Die fehlende Absicherung basiert häufig auch auf dem Irrglauben, die gesetzliche Pflegeversicherung reiche aus. Doch im Gegensatz zur Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung bewusst als Teilkaskoversicherung konzipiert worden. Betroffene müssen einen Großteil der anfallenden Kosten also selbst tragen.

Kinder haften für Ihre Eltern

Pflegevorsorge ist ein wichtiges Thema für die gesamte Familie. Nicht nur, weil Angehörige vor einer großen seelischen Herausforderung stehen. Fehlt die private Absicherung, so müssen im Zweifel die Kinder die Kosten tragen. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass die Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen müssen, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.

Der Staat fördert

Wer verantwortungsbewusst gegenüber seiner Familie und seinen Kindern handeln möchte, sollte sich über die Möglichkeiten einer privaten Pflegevorsorge informieren. Mit geringen Beiträgen kann die drohende Lücke geschlossen und die Angehörigen vor finanziellen Einschnitten bewahrt werden. Zusätzlich bezuschusst der Gesetzgeber bestimmte Pflegevorsorgeprodukte und fördert die Beiträge über die Steuererklärung.


Wer jetzt vorsorgt, ist später bestens versorgt.

Trotz der aktuellen Pflegereform reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus. Eine zusätzliche private Pflege­ver­si­che­rung ist Ihre einzige Möglichkeit, auch im Pflegefall alle Kosten problemlos tragen zu können.

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Haftpflicht: Das sollte Ihre Versicherung können

Haftpflicht

Unter Freunden hilft man sich – Ehrensache. Gerade bei einem Umzug kann man schließlich jede helfende Hand gebrauchen. Aber wenn dabei ein Missgeschick passiert, geht manchmal nicht nur die teure Designerlampe, sondern auch die Freundschaft zu Bruch.

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Rechtlich ist die Lage klar: Wer andern hilft, muss nicht haften, wenn es zu einem Schaden kommt. Anders sieht es nur aus, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel ist. Ansonsten gehen Juristen von einem stillschweigend vereinbarten Haftungsausschluss aus. Schließlich soll der Helfer für seinen Freundschaftsdienst nicht noch bestraft werden. Und für die Gegenseite gilt: Wer andere um Hilfe bittet, ob Freunde, Nachbarn oder Kollegen, muss für deren Malheur geradestehen. Und weil das so ist, zahlt auch die Haftpflichtversicherung des helfenden Schadenverursachers nicht. Es sei denn, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Gefälligkeitsschäden. Das ist gerade bei älteren Verträgen meist nicht der Fall.

Eine Parallele gibt es beim Versicherungsschutz für Kinder unter sieben Jahren. Die gelten vor dem Gesetz als deliktunfähig. Im Schadenfall sind weder sie noch ihre Eltern schadensersatzpflichtig, solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Nur besonders leistungsfähige Haftpflichtversicherungen zahlen in diesem Fall. Voraussetzung ist der „Einschluss deliktunfähige Kinder“. Andernfalls gehen Geschädigte leer aus. Und das kann den Nachbarschaftsfrieden erheblich gefährden.

Eine „Forderungsausfalldeckung“ zählt ebenfalls zu den nützlichen Extras im Haftpflichtvertrag. Sie kommt zum Tragen, wenn jemand vom Gericht zum Schadensersatz verurteilt wurde, aber weder Geld noch eine Haftpflichtversicherung besitzt. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Geschädigten die Zahlung, obwohl der Schädiger selbst nicht versichert war.

Die Beispiele zeigen: Auch bei Haftpflichtpolicen gibt es große Unterschiede. Sparen Sie nicht am falschen Ende, sondern entscheiden Sie sich immer für einen leistungsfähigen Vertrag mit aktuellem Bedingungswerk. Der ist manchmal sogar günstiger als sein Vorgänger.


Damit aus kleinen Pannen kein großes Unglück wird

Haftpflicht ist die vom Gesetz vorgegebene Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man jemand anderem zugefügt hat. Eine Privthaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen.

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Saisonkennzeichen – wer braucht denn sowas?

Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen sind eine ideale Lösung für all jene, die ein zulassungspflichtiges Fahrzeug nicht das ganze Jahr über fahren. Das betrifft vor allem Eigner von Cabrios, Oldtimern und Youngtimern oder Motorrädern. Ihr Liebling bleibt oft zwischen November und März oder April in der Garage.

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Acht Wochen bis elf Monate – das ist der Zeitrahmen für Saisonkennzeichen. Je kürzer die Geltungsdauer, umso günstiger Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsprämie. Am Kennzeichen kann man die Dauer an einer Markierung auf der rechten Seite ablesen. Steht dort zum Beispiel 04I10, heißt das, die Betriebserlaubnis gilt von April bis Oktober. Fällt der TÜV-Termin („Hauptuntersuchung“) in die zulassungsfreie Zeit, steht die HU zu Beginn der neuen Saison an.

Außerhalb des Zulassungszeitraums ist das Fahrzeug beitragsfrei haftpflicht- und sogar teilkaskoversichert, falls vorhanden. Es darf aber nicht auf öffentlichen Straßen und Flächen fahren oder stehen. Eine Garage oder der Stellplatz auf privatem Grund sind also Pflicht. Wer das Fahrzeug in dieser Zeit bewegen will, etwa für eine Probe- oder Überführungsfahrt, braucht ein Kurzzeitkennzeichen, auch gelbes Kennzeichen genannt. Es ist an der gelben Markierung zu erkennen. Darauf steht in schwarzer Schrift das Ablaufdatum. Das Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage lang gültig und an das Fahrzeug gebunden.

Wer über Saisonkennzeichen nachdenkt, besitzt meistens mehr als ein Fahrzeug. Für diesen Fall bieten manche Versicherer interessante Sonderkonditionen, vor allem für Oldtimer (ab 30 Jahre) und Youngtimer (meistens ab 20 Jahre) als Zweitfahrzeug. Sie haben Fragen? Ich bin für Sie da.

 


Fahrzeugversicherung nach Wunsch!

Das eigene Fahrzeug ist für manche unbezahlbar und für andere einfach nur ein Fortbewegungsmittel. rhion.digital versichert Ihr Fahrzeug nach Ihren Bedürfnissen.

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